OLG Hamm - Urteil vom 06.09.2016
25 U 9/14
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 19.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 195/13

Rückzahlung einer Initial Contribution Package PauschaleBetrugstatbestand als SchutzgesetzBezugnahme in einer zivilrechtlichen Anspruchsbegründung auf ein StrafurteilErhöhte sekundäre Darlegungslast eines Beklagten

OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2016 - Aktenzeichen 25 U 9/14

DRsp Nr. 2020/14337

Rückzahlung einer Initial Contribution Package Pauschale Betrugstatbestand als Schutzgesetz Bezugnahme in einer zivilrechtlichen Anspruchsbegründung auf ein Strafurteil Erhöhte sekundäre Darlegungslast eines Beklagten

Wird in einer zivilrechtlichen Anspruchsbegründung auf ein Strafurteil Bezug genommen, durch das der Angeklagte zu einer Strafe verurteilt wird, enthält dieses zumeist einen ausführlicheren und genaueren Sachverhalt; dies führt dazu, dass sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozesses unter dem Gesichtspunkt der so genannten sekundären Darlegungslast die Darlegungslast des Beklagten erhöht.

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das am 19.12.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der ausgeurteilte Betrag an die X GmbH zu zahlen ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 2..

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 2. kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, dass die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 1;

Gründe

I.