Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14.11.2013, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 89.758,75 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.01.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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