FG Nürnberg - Urteil vom 31.05.2006
III 129/04
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 11 § 33 § 12 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 89

Rückzahlung von BAföG-Darlehen

FG Nürnberg, Urteil vom 31.05.2006 - Aktenzeichen III 129/04

DRsp Nr. 2006/23083

Rückzahlung von BAföG -Darlehen

Die Rückzahlung der als Darlehen gewährten Leistungen nach dem BAföG kann im Jahr der Rückzahlung nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Aus der Rechtsprechung des BVerfG zur verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung des Existenzminimums von der Besteuerung ergibt sich keine entsprechende Verpflichtung.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 11 § 33 § 12 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Rückzahlung von Darlehensmitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Streitjahr steuermindernd berücksichtigt werden kann.