Auf die aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 RVG eingelegte Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der im Urteil des Landgerichts Bonn vom 11.03.2021 -
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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