Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 1.6.2017, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 805.500 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.8.2015 zu bezahlen.
b)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.
4. 5. 6.
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