Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.04.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 67.172,65 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.05.2015 zu bezahlen.
I.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.
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