OLG Celle - Urteil vom 24.10.2022
6 U 11/22
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 736
NJW-RR 2023, 232
NZM 2023, 512
ZEV 2023, 244
ZEV 2023, 383
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, vom 30.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 216/20

Rückzahlungsanspruch wegen Verarmung eines SchenkersBewertung einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines WohnungsrechtsSchwere Erkrankung eines Wohnungsrechtsinhabers bereits bei Vertragsschluss

OLG Celle, Urteil vom 24.10.2022 - Aktenzeichen 6 U 11/22

DRsp Nr. 2022/16191

Rückzahlungsanspruch wegen Verarmung eines Schenkers Bewertung einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts Schwere Erkrankung eines Wohnungsrechtsinhabers bereits bei Vertragsschluss

1. Bei der Bewertung einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts ist der Jahresnutzwert des Wohnungsrechts als künftig wiederkehrende Leistung mit dem sich nach § 14 Bewertungsgesetz ergebenden Faktor in der bei Vertragsschluss maßgeblichen Fassung zu kapitalisieren. 2. Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verlauf zwischen Vertragsschluss und Erlöschen des Wohnungsrechts aufgrund einer Erkrankung oder des Versterbens des Wohnungsrechtsinhabers unberücksichtigt. Ein angemessener Abschlag von dem sich nach § 14 Bewertungsgesetz ergebenden Kapitalisierungsfaktor ist ausnahmsweise dann vorzunehmen, wenn der Wohnungsrechtsinhaber bereits bei Vertragsschluss schwer erkrankt war, daher mit dem baldigen Erlöschen des Wohnungsrechts gerechnet werden musste, dieser Umstand beiden Vertragsschließenden bekannt war, und das Wohnungsrecht auch tatsächlich kurze Zeit nach Vertragsschluss erloschen ist.