FG München, vom 20.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2508/07
Sachaufklärungsmangel eines nach Einwendung gegen eine Erledigterklärung ergangenen Urteils
BFH, Beschluss vom 09.06.2011 - Aktenzeichen VIII B 111/10
DRsp Nr. 2011/14800
Sachaufklärungsmangel eines nach Einwendung gegen eine Erledigterklärung ergangenen Urteils
1. NV: Übereinstimmende Hauptsache-Erledigungserklärungen der Beteiligten wirken prozessbeendend; der nachträgliche Einwand eines Verstoßes des FA gegen Verwaltungsverfahrensrecht steht dem ebenso wenig entgegen wie die Behauptung, eine der Erklärung zugrundeliegende sachliche Vereinbarung sei für andere Jahre als die Streitjahre unzutreffend umgesetzt worden.2. NV: Wird in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Erledigungserklärungen die Sache - antragsgemäß - an ein anderes FG verwiesen, das in einem bereits anhängigen Verfahren wiederum über dieselben Streitgegenstände urteilen soll, wie sie dem verwiesenen Verfahren zugrundelagen, kann einheitlich verhandelt und entschieden werden.