I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezog im Streitjahr (1995) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und --als Eigentümer eines Wohnhauses-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) führte die Einkommensteuerveranlagung entsprechend der eingereichten Einkommensteuererklärung durch. Der Einkommensteuerbescheid erging im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit privater Schuldzinsen und der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen gemäß § 165 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) vorläufig. Im hiergegen gerichteten Einspruchsverfahren wandte sich der Kläger auch gegen die Nichtberücksichtigung eines (zusätzlichen) Freibetrages bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|