BFH - Beschluß vom 22.09.1998
VII B 122/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 933

Sachaufklärungspflicht; Abnahme der eidesstattlichen Versicherung

BFH, Beschluß vom 22.09.1998 - Aktenzeichen VII B 122/98

DRsp Nr. 1999/3499

Sachaufklärungspflicht; Abnahme der eidesstattlichen Versicherung

Zur Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG, wenn es auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ankommt.

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.