1. Die Klägerin, Beschwerdeführerin und Antragstellerin (Klägerin) verfolgt mit ihrer Klage gegen die im Rubrum genannten Bescheide des Beklagten, Beschwerdegegners und Antragsgegners (Finanzamt --FA--) die steuerliche Behandlung eines betrieblichen Ertrages in Folge des Erlasses einer Verbindlichkeit als steuerfreien Sanierungsgewinn i.S. des § 3 Nr. 66 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für das Streitjahr 1996 geltenden Fassung. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen.
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