BFH - Beschluss vom 13.12.2006
VII S 39/06
Normen:
FGO § 76 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 740

Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts

BFH, Beschluss vom 13.12.2006 - Aktenzeichen VII S 39/06

DRsp Nr. 2007/3234

Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts

Bleibt ein Beteiligter der mündlichen Verhandlung unentschuldigt fern, führt das zum Verlust des Rügerechts hinsichtlich einer etwaigen Verletzung der Sachaufklärungspflicht seitens des FG. Das Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung beinhaltet eine Verletzung der prozessualen Mitwirkungspflicht.

Normenkette:

FGO § 76 ;

Gründe:

I. Mit Beschluss vom 4. August 2006 VII B 250/05, juris, hat der Senat die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen, weil dieser die Sachaufklärungsrüge wegen seines Nichterscheinens in der mündlichen Verhandlung nicht schlüssig erhoben habe; sie gehe im Übrigen auch fehl, da das angeblich nicht berücksichtigte Verfahren Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung gewesen sei.