FG Nürnberg - Urteil vom 01.12.2016
3 K 588/16
Fundstellen:
BeckRS 2017, 94175
DStRE 2018, 341
EFG 2017, 386
LSK 2016, 113272
StEd 2017, 135

Sachbezug; Fahrvergünstigung

FG Nürnberg, Urteil vom 01.12.2016 - Aktenzeichen 3 K 588/16

DRsp Nr. 2017/6617

Sachbezug; Fahrvergünstigung

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid für 2014 vom 30.07.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.03.2016 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG um 513 € niedriger angesetzt werden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen und den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung mitzuteilen und den Bescheid mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3.

Das Urteil ist wegen der zu erstattenden Aufwendungen der Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Aufwendungen der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Beschluss

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Rabattfreibetrages nach § 8 Abs. 3 EStG vorliegen.