FG Niedersachsen - Urteil vom 28.09.2000
11 K 380/98
Normen:
EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, SachBezV, LStR 1983 Abschn. 31 Abs. 6 Nr. 3 ;

Sachbezug; Restaurantscheck; Gutschein; Lohnsteuerhaftung - Keine Anwendung der Sachbezugswerte auf sog. Restaurantschecks im Nennwert von 15,- DM

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen 11 K 380/98

DRsp Nr. 2002/1137

Sachbezug; Restaurantscheck; Gutschein; Lohnsteuerhaftung - Keine Anwendung der Sachbezugswerte auf sog. Restaurantschecks im Nennwert von 15,- DM

1. Die Hingabe von Restaurantschecks an Arbeitnehmer führt zu steuerbaren Einnahmen der Arbeitnehmer aus nichtselbständiger Arbeit. 2. Die Hingabe der Restaurantschecks führt bei ArbN nicht zu einem Sachbezug. Vielmehr handelt es sich insoweit um Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, SachBezV, LStR 1983 Abschn. 31 Abs. 6 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Verfahrensgegenstand sind der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid des Beklagten (Finanzamt - FA -) vom ... sowie der dazu ergangene Einspruchsbescheid vom ....

Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht wegen der Ausgabe von sogenannten Restaurantschecks durch die Klägerin an deren Arbeitnehmer im ... 1994 sowie wegen einer im Jahr 1995 veranstalteten Weihnachtsfeier der Klägerin Lohnsteuer nachgefordert hat.

Die Klägerin gehört einer Gruppe verbundener Unternehmen an. Sie betreibt ein Unternehmen für .... Im Streitzeitraum beschäftigte sie ca. 90 Arbeitnehmer.