FG Niedersachsen - Urteil vom 11.01.2001
11 K 513/97
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, LStR 1993 Abschn. 31 Abs. 6 Nr. 3, SachBezV ;

Sachbezug; Restaurantschecks; Gutschein; Lohnsteuerhaftung - Kein Sachbezug und keine übliche arbeitstägliche Verköstigung durch vom Arbeitgeber überlassene Restaurantschecks über je 15 DM bzw. 20 DM

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.01.2001 - Aktenzeichen 11 K 513/97

DRsp Nr. 2001/15652

Sachbezug; Restaurantschecks; Gutschein; Lohnsteuerhaftung - Kein Sachbezug und keine übliche arbeitstägliche Verköstigung durch vom Arbeitgeber überlassene Restaurantschecks über je 15 DM bzw. 20 DM

1. Die Hingabe von Restaurantschecks bei Arbeitnehmer führt nicht zu einem Sachbezug. Vielmehr handelt es sich bei den Restaurantschecks um Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag. 2. Bei der Hingabe von Restaurantschecks an Arbeitnehmer ist zweifelhaft, ob es sich um Mahlzeiten handelt, die der Arbeitnehmer zur üblichen arbeitstäglichen Beköstigung abgibt.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, LStR 1993 Abschn. 31 Abs. 6 Nr. 3, SachBezV ;

Tatbestand:

Streitig ist die Nachversteuerung von Essenszuschüssen in Form von Restaurantschecks.

Die Klägerin (Kl'in) ist eine GmbH. Sie ist auf dem Gebiet der Separations- und Concentrationstechnik tätig. Sie hat 130 Arbeitnehmer.