I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer als Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei bleiben können.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, beschäftigt etwa 500 Mitarbeiter. Um deren sportliche Betätigung zu unterstützen, bot sie ihren Arbeitnehmern einen monatlichen Zuschuss von höchstens 50 DM an. Bedingung für die Erlangung des Zuschusses war, dass die Mitarbeiter sich gemeinsam zu dritt oder mehreren bei einem Sportverein oder bei einem Fitnessclub ihrer Wahl anmeldeten und der Klägerin durch Vorlage einer Mitgliedsvereinbarung nachweisen konnten, dass sie dafür einen mindestens dem Zuschuss entsprechenden Vereinsbeitrag zu entrichten hatten.
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