Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Mai 2017 - 11 Sa 941/16 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund auflösender Bedingung am 31. Mai 2016 geendet hat.
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