Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer Zwischengesellschaft i.S.d. § 7 AStG
BFH, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen I R 115/00
DRsp Nr. 2002/13993
Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer Zwischengesellschaft i.S.d. § 7AStG
1. Die in § 10AStG geregelte Einkünfteermittlung geht systematisch der Anwendung des § 11 Abs. 1AStG vor. Daraus folgt, dass auch der Verlustvor- und -rücktrag der Anwendung des § 11 Abs. 1AStG vorgeht.2. Da § 10 dEStG für die Hinzurechnungsbesteuerung unverändert in der im jeweiligen Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitraum geltenden Fassung übernommen wird, wirken sich alle seit dem Inkrafttreten des AStG vorgenommenen Änderungen der Vorschrift unmittelbar bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte aus.3. Die in § 11 Abs. 1 und 2AStG getroffenen Regelungen zielen inhaltlich darauf ab, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung ein- und desselben Ertrags zu verhindern.4. Der Gesetzgeber hat sich bewusst dazu entschieden, bei der Ermittlung der Einkünfte nach § 10AStG frühere Verluste der ausländischen Gesellschaft nach Maßgabe des § 10 dEStG zu berücksichtigen. Es ist daher ausgeschlossen, Mängel in der Tatbestandsverwirklichung bei § 10 dEStG durch Verlustkompensationen im Wege sachlicher Billigkeitsentscheidungen auszugleichen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.