Die Beteiligten streiten darüber, ob im Streitfall eine Betriebsaufspaltung vorliegt.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie vermieteten vom 01.08.1992 bis Anfang 1998 die ihnen je zur Hälfte gehörenden Räumlichkeiten im Erdgeschoss ihres Grundstücks in A-Stadt, A-Straße an die Fa. A GmbH (GmbH), an der ausschließlich die beiden Kläger beteiligt sind und deren alleiniger Geschäftsführer der Kläger ist.
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