Streitig ist, ob die Kläger durch die Vermietung einer Lagerhalle Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erzielten.
I.
Die miteinander verheirateten Kläger sind Gesellschafter der Bau-GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt. Der Kläger ist mit 50 %, die Klägerin ist mit 30 % beteiligt. Der Kläger ist zudem Geschäftsführer der Bau-GmbH.
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