Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.03.2022 – 11 K 1065/21 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist die Stundung einer Kindergeldrückforderung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|