Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 18.12.2020, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 180.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2015 sowie weitere 1.515,11 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu bezahlen.
3.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 180.000,00 € festgesetzt.
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