OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.09.2021
6 U 25/21
Normen:
BGB § 346; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 323; BGB § 826; BGB § 437 Nr. 1; BGB § 439 Abs. 1; BGB § 438 Abs. 4 S. 1; BGB § 218; BGB § 307 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 08.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 181/20

Sachmängel bei einem GebrauchtwagenkaufVerjährung eines NacherfüllungsanspruchsDarlegung einer vom Fahrzeughersteller begangenen vorsätzlichen sittenwidrigen SchädigungZulässigkeit eines ThermofenstersWirksamkeit von AGB

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2021 - Aktenzeichen 6 U 25/21

DRsp Nr. 2021/17576

Sachmängel bei einem Gebrauchtwagenkauf Verjährung eines Nacherfüllungsanspruchs Darlegung einer vom Fahrzeughersteller begangenen vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung Zulässigkeit eines Thermofensters Wirksamkeit von AGB

1. Bei den vorliegenden (allgemeinen) Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen, wonach die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden verjähren, kann der Verkäufer es einem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag entgegenhalten, wenn der Rücktritt erst nach der mit Ablauf der genannten Frist eingetretenen Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs erklärt worden ist.2. Zur Darlegung einer vom Fahrzeughersteller begangenen vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems, dessen Steuerung ein sog. "Thermofenster" zur temperaturabhängigen Reduktion der Abgasrückführung, eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine AdBlue-Dosierung des SCR-Systems umfasst, die in Abhängigkeit von einer ausgestoßenen Stickoxidmenge von einem am Füllstand orientierten Berechnungsmodus zu einer "Online"-Berechnung wechselt.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 8. Januar 2021, Az. 9 O 181/20, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.

3. 4.