FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 12.07.2006
2 K 27/06
Normen:
EStG 15 § 15a ;

Saldierung von Sonderbetriebseinnahmen

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 12.07.2006 - Aktenzeichen 2 K 27/06

DRsp Nr. 2006/29531

Saldierung von Sonderbetriebseinnahmen

Sonderbetriebseinnahmen sind nicht mit den Verlusten der Gesellschaft zu saldieren.

Normenkette:

EStG 15 § 15a ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht die an den Geschäftsführer der A GmbH (GmbH) gezahlten Beträge die zugleich Komplementärin der A GmbH & Co KG (Kommanditgesellschaft) ist, als Sonderbetriebseinnahmen behandelt hat.