FG Niedersachsen - Urteil vom 27.08.2013
8 K 55/12
Normen:
AO § 93; AO § 208;
Fundstellen:
DStR 2014, 10
DStRE 2014, 1264

Sammelauskunftsersuchen gegenüber Zeitungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.08.2013 - Aktenzeichen 8 K 55/12

DRsp Nr. 2013/24772

Sammelauskunftsersuchen gegenüber Zeitungen

Zur Doppelfunktion der Steufa gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO. Eine konkrete Maßnahme der Steufa ist hiernach rechtmäßig, wenn diese sich i.R. des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihr die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz zusteht. Zwar sind Ermittlungen ins „Blaue hinein”, Rasterfahndungen oder Ausforschungsdurchsuchungen unzulässig. Demnach ist ein (Sammel-)Auskunftsersuchen zu unbestimmt, soweit für den Empfänger nicht hinreichend erkennbar ist, nach welchen Kriterien die Auskunft zu erteilen ist. Indes kann ein solches Ersuchen im Einspruchsbescheid auf ein zulässiges Maß beschränkt werden.

Normenkette:

AO § 93; AO § 208;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ein rechtmäßiges Sammelauskunftsersuchen gegenüber der Klägerin erlassen hat.