Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) waren zusammen mit Herrn L Gesellschafter einer 1979 gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Zweck der Erwerb, die Renovierung und die anschließende Verwaltung und Nutzung des mit dem denkmalgeschützten A-Haus bebauten Grundstücks B war. Die Nutzung bestand in der Verpachtung an eine Hotelbetriebs GmbH & Co. KG, an der Herr L und die Klägerinnen beteiligt waren. Außerdem erwarb die GbR ein Apartmenthaus, das nach Umbau in Eigentumswohnungen geteilt und veräußert werden sollte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|