Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute und wurden für die Streitjahre (1992 und 1993) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Antragsteller war Geschäftsführer der V-GmbH, an der er zugleich mit 20 v.H. als Gesellschafter beteiligt war. Gegenstand der V-GmbH war die Herstellung und der Vertrieb von Edelstahlerzeugnissen. Die V-GmbH belieferte u.a. das Einzelunternehmen (Handelsbetrieb) der Antragstellerin.
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