Der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 15. Oktober 2013 (in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 16. Oktober 2013) durch Beschluss nach § 552a ZPO auf Kosten der Beklagten zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
Streitwert: 18.996,96 €.
I. Die Klägerin, die bis Dezember 2004 bei der A. T. beschäftigt war, ist bei der Beklagten, einer Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes, versichert. Sie fordert die Nachzahlung monatlicher Zusatzrente wegen Erwerbsminderung für die Zeit von Mai 2004 bis einschließlich Ju ni 2009 in Höhe von insgesamt 18.996,96 € nebst Zinsen und Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten.
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