1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12.08.2021, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 100.000 € festgesetzt.
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