Auf die Beschwerde der Klägerin vom 13.02.2020 wird der Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 29.01.2020 -
I.
Die Klägerin hat sich im Jahr 2013 als Treuhandkommanditistin mit Beteiligungsbeträgen von insgesamt 48.000,00 Euro an der V........... GmbH & Co. ... KG beteiligt. Sie nimmt u.a. die Beklagte 1), eine Vertriebsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, auf Schadensersatz in Anspruch, weil diese Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt habe.
Geschäftsführer der Beklagten 1) war zuletzt C...... P....... Am 22.02.2019 wurde in das Handelsregister eingetragen, dass dieser als Geschäftsführer ausgeschieden sei (Anlage K 7).
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