FG Saarland - Urteil vom 14.02.2007
1 K 1350/03
Normen:
EStG (1997) § 33 Abs. 1 ;

Schadensersatz für die Zerstörung des Motors eines gemieteten Kraftfahrzeugs durch Verschalten als außergewöhnliche Belastung

FG Saarland, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 1 K 1350/03

DRsp Nr. 2007/7811

Schadensersatz für die Zerstörung des Motors eines gemieteten Kraftfahrzeugs durch "Verschalten" als außergewöhnliche Belastung

1. Ein Bedienungsfehler ("Verschalten"), der dazu führt, dass der Motor eines gemieteten LKW kurzzeitig mit überhöhter Drehzahl läuft und dadurch vollständig zerstört wird, ist als allenfalls leichte Fahrlässigkeit anzusehen. 2. Leistet der Verursacher des Motorschadens Schadensersatz an den Vermieter, da durch Bedienungsfehler verursachte Schäden nicht durch die für das Fahrzeug bestehende Vollkaskoversicherung gedeckt sind, stellt dies eine außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG dar.

1. Unter Änderung des Bescheides vom 20. Mai 2003 in Form der Einspruchsentscheidung vom 23. September 2003 wird die Einkommensteuer 2001 unter Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung i.H.v. 19.300 DM festgesetzt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Steuer neu zu berechnen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Kläger zuvor Sicherheit leisten.

Normenkette:

EStG (1997) § 33 Abs. 1 ;

Tatbestand: