Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 26.01.2022, Az.
Der Senat beabsichtigt weiter, der Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 44.722,71 Euro festzusetzen.
3.Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 10.06.2022.
A.
Die Parteien streiten um Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Abgas-Skandal.
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