Die Berufung des Klägers gegen das am 11.04.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das vorbezeichnete Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagter vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 231.612,39 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einem gescheiterten Grundstückskaufvertrag in Anspruch.
1. 2.
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