Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 22. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger verlangt Schadensersatz von der beklagten Herstellerin eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Pkw, den er im Februar 2017 aus der Liquidationsmasse einer von ihm als Gesellschaftergeschäftsführer geführten Gesellschaft erworben hatte, nachdem eine ursprünglich vorhandene "Umschaltlogik" im Schadstoffmanagement des Motors durch ein Softwareupdate beseitigt worden war.
1. 2.
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