Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.10.2020 verkündete Urteil des AG - Schifffahrtsgericht - Duisburg-Ruhrort , Az.
Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das angefochtene wie auch dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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