Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 26.10.2020, Aktenzeichen My
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieser Beschluss und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn sind im Kostenpunkt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 23.815,00 € festgesetzt.
I.
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