1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12.11.2019 wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert des Berufungsverfahrens auf bis zu 40.000,00 € festzusetzen.
I.
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