OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.02.2021
10 U 174/20
Normen:
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 398;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 17.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 415/19

Schadensersatz wegen Ausstellung einer Ersatzkarte für eine SIM-CardAbfangen mobiler TAN im Rahmen des Online-BankingUnwirksamkeit einer AbtretungserklärungVoraussetzungen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2021 - Aktenzeichen 10 U 174/20

DRsp Nr. 2022/470

Schadensersatz wegen Ausstellung einer Ersatzkarte für eine SIM-Card Abfangen mobiler TAN im Rahmen des Online-Banking Unwirksamkeit einer Abtretungserklärung Voraussetzungen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.09.2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 398;

Gründe

I.