OLG Düsseldorf - Grundurteil vom 30.08.2016
I-21 U 174/15
Normen:
BGB § 280;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 31.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 277/12

Schadensersatz wegen fehlerhafter AbstandsflächenberechnungMit einer Genehmigungsplanung beauftragter ArchitektErfolgreiche Anfechtung einer zunächst erteilten Baugenehmigung

OLG Düsseldorf, Grundurteil vom 30.08.2016 - Aktenzeichen I-21 U 174/15

DRsp Nr. 2020/14315

Schadensersatz wegen fehlerhafter Abstandsflächenberechnung Mit einer Genehmigungsplanung beauftragter Architekt Erfolgreiche Anfechtung einer zunächst erteilten Baugenehmigung

Ein mit einer Genehmigungsplanung beauftragter Architekt schuldet einen Entwurf, der zu einer dauerhaften und nicht mehr rücknehmbaren Baugenehmigung führen kann und die geschuldete Leistung wird nicht erbracht, wenn die angestrebte Baugenehmigung zunächst zwar erteilt, jedoch später von einem Dritten erfolgreich angefochten wird.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 31.07.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage gegen den Beklagten zu 1) ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) werden der Klägerin auferlegt.

Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs und über die Kosten der Berufung sowie der übrigen Kosten - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 ) und 3) - wird die Sache an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.