OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.2016
I-16 U 132/14
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 02.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 287/13

Schadensersatz wegen fehlerhafter KapitalanlageberatungUmfang der BeratungspflichtErfahrener Anleger mit einschlägigem Fachwissen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2016 - Aktenzeichen I-16 U 132/14

DRsp Nr. 2020/14314

Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung Umfang der Beratungspflicht Erfahrener Anleger mit einschlägigem Fachwissen

Bei einer Kapitalanlageberatung müssen der Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft berücksichtigt werden, insbesondere, ob es sich bei dem Kunden um einen erfahrenen Anleger mit einschlägigem Fachwissen handelt und welches Anlageziel der Kunde verfolgt; grundsätzlich muss von einem Berater erfragt werden, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen oder spekulativen Charakter haben soll.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.07.2014 verkündete Urteils des Landgerichts Wuppertal – 3 O 287/13 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 163.875,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2013 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung aller Rechte aus dem Treuhandvertrag zu der Beteiligung an der „A. mbH & Co. KG“ im Nennwert von 160.000,00 Euro.

2. 3. 4.