OLG Hamm - Urteil vom 04.05.2021
25 U 26/19
Normen:
KStG § 8 Abs. 7 S. 2; KStG § 27 Abs. 3; KStG § 8b;
Vorinstanzen:
LG Paderborn, vom 26.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 538/18

Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher BeratungKonsolidierte SchadensbetrachtungPrivilegiertes Dauerverlustgeschäft

OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2021 - Aktenzeichen 25 U 26/19

DRsp Nr. 2021/9899

Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung Konsolidierte Schadensbetrachtung Privilegiertes Dauerverlustgeschäft

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 26.07.2019 (2 O 538/18) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gesamten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 7 S. 2; KStG § 27 Abs. 3; KStG § 8b;

Gründe

I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten - erstinstanzlich noch im Wege gewillkürter Prozessstandschaft - Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung. Die ursprünglich auch gegen den Beklagten zu 2) als sachbearbeitenden Gesellschafter der Beklagten gerichtete Klage hat die Klägerin erstinstanzlich zurückgenommen.

1. 2. 1. 2.