Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.07.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen Fehlern beim Beschlagen eines Pferdes.
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