Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.3.2019 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen,
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 89.800,33 € als abzurechnende schadensersatzrechtliche Vorfinanzierung der Mängelbeseitigung sowie 2.217,45 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.5.2018 zu zahlen.
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