Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19.07.2016,
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten über Schadensersatz wegen Überwachungsmängeln bei der Bauausführung und die Rechtskraftwirkung eines zwischen ihnen in einem Vorprozess ergangenen Urteils.
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