OLG Brandenburg - Urteil vom 12.02.2020
11 U 172/17
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 01.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 69/16

Schadensersatz wegen verlorener Investitionen zum Erwerb einer Inhaberschuldverschreibung einer GesellschaftFalschangaben in einem ProspektHaftung für ein Verschulden beim VertragsschlussVerletzung von Schutzpflichten und Aufklärungspflichten

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - Aktenzeichen 11 U 172/17

DRsp Nr. 2020/4554

Schadensersatz wegen verlorener Investitionen zum Erwerb einer Inhaberschuldverschreibung einer Gesellschaft Falschangaben in einem Prospekt Haftung für ein Verschulden beim Vertragsschluss Verletzung von Schutzpflichten und Aufklärungspflichten

1. Die Prospekthaftung entspricht im weiteren Sinne der Haftung für ein Verschulden beim Vertragsschluss.2. Der, der - selbst oder durch Verhandlungsgehilfen - einen Vertrag anbahnt, hat gegenüber seinem Verhandlungspartner Schutz- und Aufklärungspflichten, deren Verletzung zu Schadensersatzansprüchen führen kann, wobei die Haftung regelmäßig allein denjenigen trifft, der das Rechtsgeschäft in seinem eigenen Namen abschließen will.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.11.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - 3 O 69/16 - i.d.F. des erstinstanzlichen Berichtigungsbeschlusses vom 08.01.2018 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.