Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.01.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.981,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2019, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem mit der A Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer B des Angebots Nr. 1xxx zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 15.04.2019 im Annahmeverzug hinsichtlich der Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem mit der A Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer B des Angebots Nr. 1xxx befindet.
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