I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. November 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.278,18 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.680,70 Euro seit dem 01.Mai 2015 und aus 597,48 Euro seit dem 01. Juni 2015 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Die Berufungskosten sind vom beklagten Land alleine zu zahlen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadenersatzansprüche wegen einer verspäteten Durchführung einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach dem so genannten Hamburger Modell.
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