1. Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Dezember 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.150,- EUR festgesetzt.
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