LG Ulm, vom 07.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 371/19
OLG Stuttgart, vom 25.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 95/20
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Hersteller wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung (hier: Thermofenster); Beurteilung eines Verhaltens als sittenwidrig
BGH, Urteil vom 13.01.2022 - Aktenzeichen III ZR 205/20
DRsp Nr. 2022/4060
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Hersteller wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung (hier: Thermofenster); Beurteilung eines Verhaltens als sittenwidrig
a) Zur Erstreckung der Verhaltensänderung des Volkswagenkonzerns in dem "Dieselskandal" ab dem 22. September 2015 auf andere Konzernmarken (hier: AUDI AG; Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 2021 - VI ZR 818/20, juris Rn. 8; Beschluss vom 15. Juni 2021 - VI ZR 566/20, juris Rn. 6).b) Die höchstrichterlich entwickelten Grundsätze zur Verwirklichung des Tatbestands der objektiven Sittenwidrigkeit im Sinne des § 826BGB bei Verwendung einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) gelten nicht nur, wenn ein Thermofenster nachträglich im Rahmen eines SoftwareUpdates installiert wurde, sondern erfassen auch den Fall, dass ein Thermofenster bereits zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Fahrzeugs vorhanden war (Anschluss an BGH, Urteile vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, WM 2021, 1609 und vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20, NJW 2021, 3721; Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, NJW 2021, 921).
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