Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht auf die Berufung der Beklagten das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 10. März 2022 abgeändert und die Klage aus dem Gesichtspunkt einer deliktischen Schädigung des Klägers insgesamt abgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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